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Aus gegebenem Anlaß:
Sollten Sie spätestens 48h nach Versenden der Meldung keine Meldebestätigung
erhalten,
fragen Sie bitte bei der Meldestelle nach ! Deshalb bitte unbedingt eine
E-Mail-Adresse angeben.
Bei korrektem Versand gelangen Sie zu einer Bestätigungsseite, wird diese nicht
angezeigt, wurde Ihre Meldung auch nicht gesendet. Es wird keine Haftung für
die Übertragung übernommen. Ohne Meldebestätigung gilt die
Meldung
als NICHT angekommen !!!
© Tanja Schumann, 2011